Rechtliches
Inhaltsverzeichnis
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Adrapas UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Adrapas") und ihren Kunden.
(2) Adrapas erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (B2B).
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Adrapas stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
(1) Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot festgelegt.
(2) Bei der Migration von Legacy-Systemen schuldet Adrapas die technische Durchführung der vereinbarten Transformationsschritte auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder die Fehlerfreiheit der Altsystem-Daten wird nicht geschuldet.
(3) Die Leistungen von Adrapas erfolgen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, im Rahmen eines Dienstvertrages. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Adrapas keinen konkreten Erfolg schuldet, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit. Sofern die Parteien im Einzelfall ausdrücklich eine werkvertragliche Erfolgspflicht vereinbaren, gelten ergänzend die Bestimmungen in § 11 (Abnahme).
(1) Es gilt die im Einzelvertrag vereinbarte Vergütung. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen von Adrapas.
(2) Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Adrapas ist berechtigt, bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat angemessene monatliche Abschlagszahlungen oder Vorschüsse zu verlangen.
(5) Bei Dauerschuldverhältnissen oder Verträgen, die sich automatisch verlängern, ist Adrapas berechtigt, die vereinbarten Preise frühestens nach Ablauf der ersten 12 Vertragsmonate und danach maximal einmal jährlich mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen der allgemeinen Kostenentwicklung anzupassen. Die Anpassung orientiert sich an der prozentualen Veränderung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) im Vergleich zum Vorjahresmonat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5%, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu.
(6) Wurde eine Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde mit der Zahlung einer Rate ganz oder teilweise in Verzug, wird der gesamte restliche offene Betrag sofort zur Zahlung fällig.
(1) Der Kunde stellt Adrapas rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Dokumentationen zur Verfügung.
(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Qualität, Integrität und rechtmäßige Herkunft seiner Daten und Systeme. Er ist verpflichtet, regelmäßige, der Bedeutung der Daten und Systeme angemessene - mindestens jedoch tägliche - Datensicherungen (Backups) durchzuführen und deren erfolgreiche Wiederherstellbarkeit regelmäßig zu testen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, unmittelbar vor jedem Eingriff durch Adrapas (z.B. vor einer Migration, einer Wartungsarbeit oder der Inanspruchnahme von Support-Leistungen) sicherzustellen, dass ein aktuelles und funktionsfähiges Backup der jeweiligen Daten und Systeme vorliegt.
(3) Rechtegarantie: Der Kunde garantiert, dass er über alle erforderlichen Nutzungsrechte und Lizenzen verfügt, um Adrapas den Zugriff auf alle notwendigen Systeme und die darin enthaltenen Daten zu gestatten.
(4) Wird die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung des Kunden blockiert, steht Adrapas nach erfolgloser Abmahnung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Alle bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgemäß erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwände werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
(1) Adrapas übernimmt keine Prüfung der Verträge zwischen dem Kunden und Drittanbietern (z.B. Herstellern des Altsystems).
(2) Es obliegt allein dem Kunden, sicherzustellen, dass die Migration nicht gegen Wartungsverträge oder Lizenzbedingungen der Drittanbieter verstößt. Jegliche Haftung von Adrapas für diesbezügliche Vertragsverletzungen des Kunden ist ausgeschlossen.
(1) An den für den Kunden individuell erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. spezifische Skripte, Software) räumt Adrapas dem Kunden mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke ein.
(2) An von Adrapas eingebrachten Standard-Tools, Bibliotheken oder vorbestehendem Know-how (Pre-existing Material) behält Adrapas alle Rechte. Der Kunde erhält hieran lediglich die für die Nutzung des Arbeitsergebnisses erforderlichen Rechte.
(3) Die Überlassung des Quellcodes (Source Code), der zugehörigen Entwicklungsdokumentation oder sonstiger Entwurfsmaterialien ist nicht geschuldet und erfolgt nicht, es sei denn, dies wurde im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart.
(1) Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
(2) Setzt die Erbringung der Leistung die Mitwirkung des Kunden voraus, so verlängern sich die Fristen automatisch um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Pflichten nicht nachgekommen ist.
(3) Höhere Gewalt (z.B. Pandemien, Streiks, Ausfall von Vorlieferanten) entbindet Adrapas für die Dauer der Störung von der Lieferpflicht.
(1) Adrapas haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Adrapas nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Maximal ist die Haftung jedoch auf die Höhe der Deckungssumme der bestehenden IT-Haftpflichtversicherung von Adrapas zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt.
(3) Adrapas haftet für den Verlust von Daten oder den Ausfall von Systemen nur bei eigenem Verschulden. In einem solchen Fall haftet Adrapas zudem nur für den Aufwand, der bei einer ordnungsgemäßen, täglichen Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten und Systeme erforderlich gewesen wäre.
(4) Sofern Adrapas im Rahmen von Wartungs- und Supportleistungen Updates, Patches oder Upgrades von Drittherstellern (z.B. Betriebssysteme, Standardsoftware, Plugins) installiert, übernimmt Adrapas keine Haftung für Systemausfälle, Fehler oder Datenverluste, die ursächlich auf fehlerhafte Programmierung (Bugs) oder fehlerhafte Updates dieser Dritthersteller zurückzuführen sind. Dies gilt nicht, sofern Adrapas die Fehlerhaftigkeit des Updates bei der Installation vorsätzlich oder grob fahrlässig verkannt hat.
(1) Der Kunde stellt Adrapas von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere von Softwareherstellern des Altsystems) frei, die aus einer Verletzung von Schutzrechten oder vertraglichen Pflichten resultieren, sofern der Kunde die notwendigen Rechte nicht wirksam eingeholt hat. Dies umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.
(2) Adrapas verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO). Sofern Adrapas Zugriff auf personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden erhält, werden die Parteien eine separate oder dem Vertrag beigefügte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) schließen.
(1) Nach Fertigstellung zeigt Adrapas die Abnahmebereitschaft an. Der Kunde hat die Leistung innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen und die Abnahme in Textform zu erklären.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine erheblichen Mängel benennt oder die Leistung produktiv nutzt.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Adrapas UG (haftungsbeschränkt).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).